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Neues Gesicht beim Wasserverband Großraum Ansfelden

Baumeister Ing. Christian Baier hat die Geschäftsführung des Wasserverbandes Großraum Ansfelden übernommen:WVB_NeuerGeschäftsführer_IngBeyer_01Dez2011 034.jpg

 

In der Mitgliederversammlung des Wasserverbandes Großraum Ansfelden vom 28. Juli 2011 unter dem Vorsitz vom Obmann Bürgermeister Helmut Templ wurde Baumeister Ing. Christian Baier zum Geschäftsführer des Wasserverbandes Großraum Ansfelden bestellt.

 

Seit 1. November 2011 führt der in Lichtenberg lebende verheiratete Vater zweier Kinder nunmehr die Geschäfte und zeichnet für das Verbandsgebiet Stadtgemeinde Ansfelden- St. Marien- Marktgemeinde Pucking verantwortlich.

 

GF Bmst. Ing. Christian Baier leitete zuvor über mehrere Jahre den Teilbereich „Planung und Dokumentation“ der Linz AG Service GmbH. In seiner neuen Funktion wird er die Sicherung der Wasserversorgung und die ordnungsgemäße Ableitung der Abwässer der drei Verbandsgemeinden sicherstellen.

 

Zudem ist seine oberste Prämisse, den Ausbau sowie die Instandhaltung der Anlagen im Dienste der BürgerInnen- den Regeln der Technik entsprechend- nach kaufmännischen, technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten im Auftrag und namens des Vorstandes wahrzunehmen.

 

Die Bürgermeister der Verbandsgemeinden Manfred Baumberger (Stadtgemeinde Ansfelden), Obmann Helmut Templ (St. Marien) und Dr. Robert Aflenzer (Marktgemeinde Pucking) statteten zusammen mit Vizebgm. Karl Pichler und dem Ansfeldner Stadtamtsdirektor   Dr. Wilhelm Wilfinger dem neuen Gesicht des Wasserberbandes Großraum Ansfelden am    1. Dezember 2011 einen Antrittsbesuch ab und wünschten dem neuen Geschäftsführer  Bmst. Ing. Christian Baier für seine zukünftigen Aufgaben alles Gute.

 

Beim scheidenden Geschäftsführer Rudolf Krause, der sich in den Ruhestand verabschiedet hat, möchten wir uns im Namen aller drei Gemeinden für die stets konstruktive und hervorragende Zusammenarbeit bedanken und ihm für seine Zukunft viel Glück und Gesundheit wünschen. In seiner über 33- jährigen Tätigkeit als Geschäftsführer ist es ihm mit seinem Team gelungen, die Infrastruktur wesentlich zu verbessern und den Ausbau des Wasser- und Kanalnetzes in allen drei Gemeinden voranzutreiben.

 

Bildtext:

GF1: v.l., Bgm.Dr.. Robert Aflenzer, Bgm. Obmann Helmut Templ, GF Bmst. Ing. Christian Baier, Bgm. Manfred Baumberger und Vizebgm. Karl Pichler.

 

 


                     Kanal wird immer mehr zur Mülldeponie!

Sehr geehrte Liegenschaftseigentümer!

Nachdem wie Sie aus dem untenstehenden Fotos ersehen können, werden immer mehr Feststoffe wie z.B. Textilien, Hygieneartikel, Katzenstreu, zerkleinerte Küchenreste, Laub und Rasenschnitt, Verpackungsmaterial, Unterwäsche udgl in die öffenltiche Kanalisationsanlage eingebracht.

Dies nicht dem häuslichen Abwasser zurechenbaren Inhaltstoffe haben in einer Kanalisationsanlage NICHTS zu suchen! Im Gegenteil, sie verursachen nicht unbedeutende Kosten, im Bereich der Wartung und Instandhaltung von Kanälen und Abwasserpumpwerken. Speziell im Bereich der Abwasserpumpwerke verursachen die o.a. Feststoffe beträgliche Schäden an Pumpen und Rohrleitungen.

Wir ersuchen Sie daher, wie in den Kanalordnungen der Mitgliedsgemeinden festgelegt, die Einleitung derartiger Feststoffe zu unterlassen, um unnötige Kosten, die unvermeidlich über die von Ihnen zu zahlenden Abwassergebühren abgerechnet werden müssen, zu vermeiden!

 

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Was ist ein Rückstau bzw. eine Rückstauebene?

Rückstauebene Erklärung; Quelle:www.erkelenz.de

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

Die Rückstauebene markiert den höchstmöglichen Stand des Abwassers an einer bestimmten Stelle in einem Kanalsystem.

Rückstau kann bei starken Regenfällen und Hochwasser auftreten, besonders gefährdet sind daher Mischkanäle. Aber auch Leitungsverstopfung oder das Spülen von Leitungen kann zu Rückstaus führen, sodass diese auch in Trennsystemen auftreten können. Nach dem Prinzip der kommunizierenden Röhren besteht die Gefahr, dass das Abwasser vom Kanal durch Sanitärgegenstände unterhalb der Rückstauebene ins Gebäude eindringt und dadurch umfangreiche Schäden verursacht. Angeschlossene Sanitärgegenstände und alle anderen Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene müssen durch eine Hebeanlage, Rückstausicherung oder andere Verschlüsse gegen Rückstau geschützt werden.

Als maßgebende Rückstauebene gilt die Straßenoberkante + 10 cm an der Anschlussstelle des Grundstücksentwässerungskanals (Hausanschlussschacht), wenn nichts anderes festgelegt ist.

 


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letzte Änderung am 08.05.2012 12:05:05